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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die mobilen Anwendungen, die unter „Ehrenamt Bayern“ bzw. „Nürnberg- Pass im PlayStore bzw. AppStore veröffentlicht sind. Da die Anwendungen auf einer gemeinsamen technischen Basis entwickelt werden, werden die Anwendungen nachfolgend zusammenfassend „Berechtigungskarten-App“ genannt. Der Betrieb erfolgt durch die Tür an Tür – Digitalfabrik gGmbH.
Im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht die Berechtigungskarten-Ap im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der DIAS GmbH im Februar 2023 vorgenommenen Bewertung beauftragt durch unsere Organisation für die Ehrenamtskarte Bayern. Der Test bezog sich nicht auf die WCAG 2.1, sondern auf die Europäische Norm EN 301 549, Abschnitt 11 Software. Dieser Abschnitt enthält eine Teilmenge der WCAG 2.1-Erfolgskriterien, die für Web-Inhalte anwendbar sind. Dies liegt daran, dass einige Kriterien, wie z.B. 2.4.1 Bypass Blocks 2.4.2 Page Titled, auf Anwendungen nicht in gleicher Weise anwendbar sind, da Anwendungen möglicherweise keine äquivalente Semantik aufweisen, die in HTML vorhanden ist.
Folgende Anforderungen sind auf Basis der Überprüfung derzeit nicht erfüllt:
Alternativtexte für Grafiken und Objekte auf den Intro-Slidern fehlen
Alternativtexte auf der Karte sind Englisch statt Deutsch
Die Icon-Schaltfläche auf der Karte zum Zentrieren auf den eigenen Standort ist ohne Alternativtext
Die Überschriften sind auf den Intro-Slidern nicht als Überschrift ausgezeichnet, gleiches gilt für die Namen der Akzeptanzstellen
Querformatige Bildschirmausrichtung wird nicht unterstützt
Kein Tastaturfokus umgesetzt
Tastaturbefehle sind nicht abschaltbar oder anpassbar
Tastaturfalle vorhanden
Keine Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
Aktuelle Position des Tastatur-Fokus nicht deutlich
Der Kontrast auf der Karte ist durch die Nutzung der aktuellen Farben nicht ausreichend
Keine barrierefreie Bedienung der Karte: Ein Durchlaufen der Elemente über Wischgesten ist oft nicht möglich. Wird die Karte fokussiert, ist der Fokus dort gefangen. In anderen Zuständen verschwindet der Fokus ganz. Dann wirken sich Wischgesten auf die Karte aus, statt den Fokus zu bewegen
Kartennutzung mit Screenreader nicht möglich
Keine Zoom-Möglichkeit zum Auszoomen auf der Karte außer der 2-Finger-Geste
App nicht ohne Farben nutzbar: Die Ansicht jeder Akzeptanzstelle ist in der Farbe der jeweiligen Kategorie gehalten.
Die Kategorienbezeichnungen weisenzu geringe Kontraste von 1,8:1 bis 2,8:1 auf. Erforderlich sind 4,5:1.
TalkBack-Kompatibilität nicht erfüllt: Ist TalkBack aktiviert, lässt sich das Popup mit Open Streetmap-Mitwirkenden usw. nicht mehr verlassen
Bei den Kartendaten-Details hat der graue Tastaturfokus vor weißem Hintergrund hat einen zu geringen Kontrast von 1,3:1. Erforderlich: 3:1
Bei den Kartendaten-Details sind keine Rollen verfügbar
Es existiert keine sinnvolle Fokusreihenfolge bei der Kategorieauswahl
Das Sucheingabe-Feld ist als „Überschrift“ definiert
Das Suchen-Symbol (Lupe) ist als Schaltfläche ausgezeichnet
Die Überschriften „NACH KATEGORIEN FILTERN“ und „SUCHRESULTATE“ haben einen zu geringen Kontrast von 2,2:1 zum weißen Hintergrund. Erforderlich: 4,5:1
Im Darkmode haben die ausgewählten Kategorien einen zu geringen Kontrast.
Das Eingabefeld mit Vorbelegung „Tippen, um zu suchen“ hat sowohl die Rolle Bearbeitungsfeld als auch die Rolle Überschrift. Das ist sehr unkonventionell und ggf. verwirrend. Ein Element sollte nur eine Rolle haben.
Statusmeldung „Auf diese Suche trifft keine Akzeptanzstelle zu“ ist nicht ausgezeichnet und wird auch nur verlesen, wenn der Nutzende sie gezielt ansteuert.
Die Suchfunktionen und Kategorien lassen sich nicht ausreichend über die Sprachsteuerung nutzen.
Im Prüfbericht aufgeführte Punkte, die bereits vollständig umgesetzt worden sind, sind in der obigen Liste nicht mehr aufgeführt.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 29.02.2024 erstellt und zuletzt am 29.02.2024 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpersonen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an: 0821 20990556
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.